Fristverlängerung für Betrieb von Musikgastronomie
Melanie Bernstein im Einklang mit unserer Aktion rettet die Dorfkneipen.
Vielen Dank
Eine der Branchen, die in unserem Land am meisten unter der Corona-Krise leidet, ist die Gastronomie. Dazu gehören auch Clubs oder Diskotheken. Nun gibt es rechtliche Regelungen, nach denen Gastronomiebetriebe, die länger als ein Jahr geschlossen sind, ihre Betriebserlaubnis verlieren.
Konkret geht es hier um den Paragraph 8 des Gaststättengesetzes. Dort heißt es: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“
Nun sollte klar sein, dass die Corona-Krise einen solchen wichtigen Grund darstellt. Die Betreiber dürfen nicht durch die Androhung des Verlustes der Betriebserlaubnis weiter verunsichert werden. Wichtig ist, die Fristverlängerung ohne weitere Anträge unbürokratisch zu gewähren.
Dafür steht Melanie Bernstein